Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Landau a.d. Isar, K DGF 3, im Abschnitt 180, bei km 1,150, Bach, Ri. Landau a.d. Isar um 41 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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