Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78479, Gemarkung Reichenau, auf der B 33, FR Konstanz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor Eso Typ 3.0 172 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Konstanz

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