Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Flur Lößnitz, Waldstr., Höhe km 5,606, zw. den Wildbrücken, FR BAB 72 um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Zeugenfragebogen

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