Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 69124, Gem. Heidelberg, B 535, Nähe Kurpfalzhof, Rtg. Heidelberg um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen

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