Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der Cuxhavener Straße, ggü. 46, i.R. stadteinwärts um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 83 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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