Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mannheim, auf der Luzenbergstraße, ca 100 m vor Werbeangentur, Ri. Schienenstraße um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten.  Festgestellt wurden 64 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV34, Frontfoto. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Schriftliche Verwarnung/Anhörung

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