Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Reichenberg, auf der Dresdener Straße, i.H. Nr. 69, Richtung Dresden um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 69 km/h, Beweismittel: Messgerät: LEIVTEC XV3
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Meißen übersandte Zeugenfragebogen
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