Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Berg, auf St 2692, im Abschnitt 140, bei km 0,99, Richtung B 173,/ Hof um 34 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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