Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Neu-Häcklingen, B4 / B 209, Abschnitt 700, St. 0.374, FR Soltau / Uelzen um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 95 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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