Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Karlsruhe, K 9652 Süd, Hö. Edgar-Heller-Brücke, in Rtg. Osten um 38 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 118 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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