Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lübeck, auf der Bundesautobahn A 9, bei km 57,400, in Rtg. Puttgarden um 48 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 128 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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