Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 272,835, FR Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 146 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel:  Messprotokoll, PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Münster übersandt.

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