Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stadt Elsfleth, OT Huntebrück, B 212 – L 865, Ab. 145,St. 0,0, FR Brake. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 79 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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