Auf der B 243 n in der Gemeinde Sachsa, Abs. 20, St. 1,9, Bahnunterführung, Rtg. Mackenrode wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 50 km/h überschritten. Gemessen wurden 120 km/h mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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