Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Heidesheim, auf der A 40, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil, Vitronic PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 110 km/h. Bußgeld: 10,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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