Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.03.2016 in Garching bei München, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 1120, km 1,474 mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage -stationär – Multinova 6FAFB WVZ dokumentierte mit Beweisfoto 132 km/h. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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