In 14057, Berlin, BAB 100, Ri. Süd, AS Messedamm wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung 109 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 425,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen

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