In Ludwigshafen, Gemeinde Ludwigshafen, auf der B 9, ca 350 m vor AS A 6, Rtg. MA FR A 6/Worms wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Mit Radarmessung mit Foto wurden 108 km/h gemessen. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erließ Bußgeldbescheid

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