Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13403, Berlin, A 100, Ri. Süd, zw. AS Spandauer Damm u. Dreieck Charlottenburg mit 54 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Video-Band-Aufzeichnung dokumentierte 114 km/h.

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 1120,00 € Bußgeld

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