Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 88361 Althausen, auf der B 32, vor Einm. Althausen-Süd, Rtg. Althausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 111 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto, Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg übersandt.
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