Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 05.02.2016 in Donaustauf, St 21,25, A 180, km 0,0, FR Bach a.d. Donau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h , bei erlaubter Geschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 54 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21P. Bußgeld 240, 00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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