Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 09322 Penig, OT Tauscha, S 57, Tauscher Straße 140, Rtg. Mühlau um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Bußgeld von 70,00 € erhoben. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messgerät LTI Ultra Lyte.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen

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