Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 06.12.2015 in Meckenheim, Rheinbacher Landstraße, L158, Abschnitt 4, km 1 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messgerät: ES3.0,Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erlaasen.

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