Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Recklinghausen, auf der BAB 2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 88 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6 F, Beweisfoto, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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