Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Freising, auf der St 2339, im Abschnitt 360, km 0,120 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21P

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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