Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen Landesgrenze und Groß Marzehns, auf der Chausseestraße, B 83 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 101 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messprotokoll. Wegen Voreintragung im Fahreignungsregister wurde Bußgeld erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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