Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 52511, Geilenkirchen, auf der B 56, Höhe Hammerschen, FR Alterhoven die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h. 70,00 € Bußgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heinsberg

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