In Weilmünster auf der B 456, Höhe Abfahrt Möttau, Richtung Grävenwiesbach wurde am 09.08.2015 mit 101 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Beweismittel: Sensormessung, Foto. Bußgeld 70,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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