Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Leonberg, B 295, AS Warmbronn, Höhe Grünbrücke um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeld von 200,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leonberg

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