Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27793, Wildeshausen, Wildeshausen, G 213, Höhe Haus-Nr. 100, FR Ahlhorn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 65 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg erhob 40,00 € Bußgeld

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