Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der Steinfurter Straße, Höhe TC Union, Fahrtrichtung einwärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Multanova 6 F 95 km/h. Bußgeld: 87,50 € erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Münster

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