Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 2,2, in FR Berlin um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeld von 120,00 € erhoben. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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