Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Göhlen-Leussow, auf der K 40, Abs. 040, km 2,613, in Ri. Leussow um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO-ES3.0, Foto. Bußgeld: 80,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim übersandt.

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