Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Gernsheim, auf der Heidelberger Straße, Ecke Berliner Straße überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffStar S350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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