Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Halberstadt, Stadt, B 81, Höhe Parkplatz zw. Vorwerk Emersleben u. Abzweig B 245, Ri. Halberstadt um 40 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 110 km/h. Frontfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten,