Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hessisch-Oldendorf, auf der B 83, Abschnitt 213, Station 2,200, Richtung Minden A 2, die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0 mit Fahrerfoto ergab 79 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont übersandte Anhörung
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