In Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 1440 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 599 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ProVida-Anlage mit Foto 119 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV § 3 Abs. 4a BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörungsbogen

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