Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei Abzweig Kuhlen, B 104, Abschnitt 240, St.-km 6,486, Richtung Brüel mit 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

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