In Hohenwestedt, B 77 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 97 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Vordruck Anhörung

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