In Rosenburg, OT Neu-Güster, Güsterer Weg, K 75, außerorts, FR Güster wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 89 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg übersandte Vordruck Anhörung

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