Mit 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Freisen, A 62, i.H. km 187,0, Landesgrenze Rh.-Pfalz außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessverfahren mit Poliscan FM1 und Foto ergab 132 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung

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