Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lüneburg, Gem. Lüneburg, B 4 / B209, Umgehung Lüneburg, Abschnitt 710, Station 702, km 7,75, FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 125 km/h mit Messgerät ESO 3.0 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung

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