Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Stadland, OT Beckum, B 212, Auffahrt West, AB. 245, Stat. 0200, FR B 212 mit 18 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandt.

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