Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 2, im Bereich von km 64,750, RF Berlin LK / JL, Gem. Grabow. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h der erforderliche Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Abstandsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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