Am 20.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Castropp-Rauxel, auf der A 2, bei km 53.899, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24,  StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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