Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der Bundesautobahn A 5, im Bereich von km 515,5, Richtung Basel mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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