Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Einhausen, Jägersburger Wald, L 3 111 am 18.09.2015 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 119 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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