Am 18.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h der erforderliche Abstand von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 39499  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrkontgrollsystem VKS 3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften:  4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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