Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Wenden, BAB 45, FR Frankfurt festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 108 km/h. Die mit PoliScan Speed und Foto dokumentierte Übertretung betrug 28 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandte Vordruck Anhörung

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