Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 75015 Bretten, B 35, auf dem Alexanderplatz, Rtg. Karlsruhe um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bretten übersandte Anhörung

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